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Innenstadtfonds

Beispiel für eine förderfähige Fassadengestaltung I Foto: Martin Ferch

Verfügungsfonds „Innenstadt Wittenberge“

 

Die Stadt Wittenberge möchte die Innenstadt verschönern und unterstützt in den Jahren 2025 und 2026 verschiedene Aktivitäten im öffentlichen Raum mit Fördermitteln. 

 

Förderfähig sind: 

  • Veranstaltungen, Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksame Projekte 

  • bauliche Investitionen an Gebäuden und Einfriedungen, die öffentlich einsehbar sind 

     

Bedingungen/ Höhe der Förderung:

  • Bei Veranstaltungen, Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksamen Projekten ist eine Förderung bis zu 100 % möglich

  • Bei baulichen Maßnahmen bis zu 50 % (max. 4.000 Euro je Projekt). 

  • Das Mindestvolumen beträgt 250 Euro.

  • Das Vorhaben muss sich innerhalb der Gebietskulisse  in der Wittenberger Innenstadt befinden.

     

Die Projektauswahl und die Höhe der einzusetzenden Finanzmittel wird über einen Vergabeausschuss als lokales Gremium organisiert. Die Entscheidungskriterien beziehen sich hierbei vor allem auf eine Verschönerung des Stadtbildes mit Blick auf die Landesgartenschau 2027. 

Die Antragstellung muss in schriftlicher Form an die Stadt Wittenberge (Bauamt – Sachgebiet Stadtentwicklung) erfolgen. Hierfür nutzen Sie bitten das entsprechende Antragsformular:

 

 

Nächste Einreichfrist für Anträge: 14. November 2025 

 

Nähere Informationen: 

 

Mit dem Verfügungsfonds „Innenstadt“ wird ein flexibler und lokal angepasster Einsatz der Städtebaufördermittel ermöglicht. 

Haben Sie eigene Ideen, die einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Innenstadt leisten? Wir informieren Sie gern: 

 

Bauamt Bereich Stadtentwicklung

Telefon: 03877 / 951-188 

E-Mail:

Oder in der Ansprech.Bar während der Öffnungszeiten

 

 

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
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