Lärmaktionsplan
Die Lärmaktionsplanung dient im Wesentlichen der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel.
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2022 wieder strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet. Es handelt sich dabei um die vierte Stufe der Lärmkartierung. Sofern in einer kartierten Kommune auf Grundlage der Lärmkarten Flächen ermittelt werden, die von kartierungspflichtigen Isophonen angeschnitten werden, so ist durch die Kommune ein Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. ein bestehender Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der Lärmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Die Stadt Wittenberge beabsichtigt im Zuge der vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe aus dem Jahr 2015 fortzuschreiben. Die Stadt ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a) verpflichtet.
Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Stadt Wittenberge die folgenden Straßenabschnitte:
Perleberger Straße zwischen Maxim-Gorki-Straße und Mozartstraße
Perleberger Straße zwischen Friedrich-Engels-Straße / Karl-Marx-Straße und Rathausstraße
Zudem wird auf freiwilliger Basis die Lenzener Straße im Abschnitt zwischen dem Gehrenweg und dem Kreisverkehrsplatz Am Stern betrachtet.
Zusammenfassung des Lärmaktionsplans für die Stadt Wittenberge
Im Rahmen einer Bestandsanalyse erfolgte eine Auswertung der Belastetenzahlen in den einzelnen Abschnitten der Perleberger Straße und im betrachteten Abschnitt der Lenzener Straße. Auf diese Weise konnten die Bereiche mit einer Überschreitung der Prüfwerte von 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts ermittelt werden. Insgesamt konnten in allen drei Abschnitten Schwerpunkte der Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm identifiziert werden, wobei die Betroffenheit in der Lenzener Straße am größten ist.
Für die Schwerpunkte wurden zudem Maßnahmen entwickelt und auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Eine effektive Lärmreduktion kann demnach in allen Schwerpunkten durch die Maßnahmen »lärmoptimierter Asphalt« und »Tempo 30« bzw. »Tempo 30 Lkw« erzielt werden. Außerdem stellt eine LSA-Koordinierung im Zuge der Perleberger Straße ein wirksames Mittel dar, um in den Knotenpunktbereichen die Lärmbelastung zu senken.
Umgesetzte Maßnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss den Lärmaktionsplan für die Stadt Wittenberge am 04.03.2026. Um den aus dem Lärmaktionsplan abgeleiteten gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, wird die Verwaltung beauftragt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Perleberger Straße zwischen Horning und Am Stern, sowie im Bereich Lenzener Straße zwischen Dr.-Wilhelm-Külz-Straße und Am Stern umzusetzen. Die zulässige Geschwindigkeit für LKW über 7,5 Tonnen von 50 km/h ist in diesem Abschnitten bis auf Widerruf auf 30 km/h zu reduzieren.
Die Straßen Mohrenstraße und Müllerstraße werden formell in den Beschluss mit aufgenommen, um deren verkehrliche Anbindung und Wegeverknüpfung im Rahmen der Lärm- und Verkehrsplanung zu berücksichtigen. Grundlage hierfür bildet die Voruntersuchung Schwerverkehrsvorrangnetz (Stand 20.06.2025). Auch hier wird die zulässige Geschwindigkeit für LKW über 7,5 Tonnen von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.
Die Verwaltung wird aufgefordert nach 12 Monaten eine Zwischenauswertung vorzunehmen und gegebenenfalls Anpassungen der Maßnahmen mit den Fachausschüssen zu besprechen.














