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Bürgerbüro

Hundesteuerersatzmarke


Kurzinformationen

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.


Beschreibung

Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis


Gebühren

 

Ersatzhundesteuermarken
je Stück:    3,00 EUR


Ansprechpartner

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123

Wetter
 
 

 

 

 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
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