Bürgerbüro
Wohngeld
Kurzinformationen
Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.
Allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite der Länder oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de) finden.
Auf den Webseiten einiger Bundesländer und des BMWSB finden sich Wohngeldrechner, mit denen Sie als Bürger zunächst überschlagen können, ob Ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen könnte.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
vollständig ausgefülltes Antragsformular
Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
Miet- oder Nutzungsvertrag
Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
Grundsteuerbescheide
Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
Nachweis erhöhter Werbungskosten
Nachweis der Schwerbehinderung
Nachweis vorübergehender Abwesenheit
Nachweis über "Getrenntlebend"
Negativbescheid bei Zuzug
Ansprechpartner
Serviceteam
Zimmer 1
(03877) 951-218
(03877) 951-123



Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Wohngeldanträge des Land Brandenburg




