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Bürgerbüro

Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite der Länder oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de) finden.

Auf den Webseiten einiger Bundesländer und des BMWSB finden sich Wohngeldrechner, mit denen Sie als Bürger zunächst überschlagen können, ob Ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen könnte.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert der im Antrag aufgeführten Personen
  • Miet- oder Nutzungsvertrag
  • Belastungen, die sich aus Kreditverträgen ergeben
  • Grundsteuerbescheide
  • Nachweise über die Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern
  • Nachweis erhöhter Werbungskosten
  • Nachweis der Schwerbehinderung
  • Nachweis vorübergehender Abwesenheit
  • Nachweis über "Getrenntlebend"
  • Negativbescheid bei Zuzug

Ansprechpartner

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123


Formulare

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

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Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
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Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
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