Bürgerbüro

Wohngeld


Kurzinformationen

Zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld gewährt. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes sowie Bewohner von Heimen.

 

Allgemeine Informationen können Sie auf der Internetseite der Länder oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (www.bmwsb.bund.de) finden.

Auf den Webseiten einiger Bundesländer und des BMWSB finden sich Wohngeldrechner, mit denen Sie als Bürger zunächst überschlagen können, ob Ihnen ein Wohngeldanspruch zustehen könnte.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Ansprechpartner

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123


Formulare

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