Standesamt
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, mehrsprachig internationale Urkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandseinträgen.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Eine Urkunde: 15,00 €, jede weitere 7,50 €
Gebührenfreiheit besteht, ist gesetzlich geregelt, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
B. Hartwig
Zimmer 16
(03877) 951-220
(03877) 951-123
J. Lemm
Zimmer 15a
(03877) 951-221
(03877) 951-123