Studie zur Bauland- und Wohnungsbaustrategie für den Eigenheimbau (2019)
Wittenberge kann seit etwa 2012 auf einen überwiegend positiven Wanderungssaldo verweisen. Die Verlangsamung des Bevölkerungsrückgangs und die zu verzeichnende Abschwächung der Wanderungsverluste sind kein Zufall, sondern das Ergebnis der in den Neuen Bundesländern entstandenen wirtschaftlichen Strukturen, der erneuerten Infrastruktur und der Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse, zu denen auch die Erfolge der städtebaulichen Sanierung und Erneuerung beigetragen haben.
Allerdings muss auf der Grundlage der Prognosen des Landes Brandenburg weiterhin auf Grund der natürlichen Bevölkerungsentwicklung von einem negativen Bevölkerungssaldo ausgegangen werden. Nach der aktuellen Prognose des Landes Brandenburg wird von einer Einwohnerzahl von ca. 15.000 Personen im Jahr 2030 ausgegangen. Aktuell sind 17.265 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Wittenberge gemeldet (Quelle: Stadtverwaltung, 31.12.2019). Damit ist die reale Entwicklung etwas positiver als die Prognose des Landes.
Die Stadt Wittenberge profitiert vom Einwohnerzuzug aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen, wie beispielweise Familien und Senioren, so dass sich ein positiver Wanderungssaldo ergibt. Dies führt, zusätzlich zum bereits vorhandenen Bedarf, zu einer verstärkten Nachfrage nach attraktiven Baugrundstücken.
Die Stadt Wittenberge möchte sich als Wohnstandort weiterhin profilieren und neben der aktiven Stärkung der Innenstadt, der weiteren Sanierung der Altbausubstanz und der innerstädtischen Baulückenschließung auch der Nachfrage nach Grundstücken für den Einfamilienhausbau gerecht werden. Wittenberge wird die sich daraus ergebenden Chancen der Stadtentwicklung nutzen, diesen Entwicklungsprozess aktiv gestalten und die Grundlagen für ein möglichst breites Angebotsspektrum attraktiver Baulandflächen für den Eigenheimbau schaffen.
Grundlage dieses Prozesses ist die Bauland- und Wohnungsbaustrategie für den Einfamilienhausbau.“, deren Studie die Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2020 selbstbindend beschlossen hat.“
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