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Lärmaktionsplan für die Stadt Wittenberge

Blick auf die Innenstadt von Wittenberge I Foto: Torsten Kaiser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Blick auf die Innenstadt von Wittenberge I Foto: Torsten Kaiser

Die Lärmaktionsplanung dient der Gesundheitsvorsorge und hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Vermeidung oder zumindest die Minderung von Lärmproblemen zum Ziel. 

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurden im Jahr 2022 wieder strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen durch das Brandenburgische Landesamt für Umwelt (LfU) erarbeitet. Es handelt sich dabei um die vierte Stufe der Lärmkartierung. Sofern in einer kartierten Kommune auf Grundlage der Lärmkarten Flächen ermittelt werden, die von kartierungspflichtigen Isophonen angeschnitten werden, so ist durch die Kommune ein Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. ein bestehender Lärmaktionsplan zu aktualisieren. Der Lärmaktionsplan ist in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.

 

  • Lärmaktionsplan (Stufe 4)

  • Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan (Stufe 4) können bis zum 24. Oktober eingereicht werden

  • Ansprechpartner: Felix Böttcher (Sachbereich Umwelt) Tel.: 03877/951160 , Telefax: 03877/951123, E-Mail:

 

 

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19322 Wittenberge

 

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