Tempo 30 für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen
Ab dem 9. Februar gilt für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen auf bestimmten Straßenabschnitten im Stadtgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Diese gilt in der Lenzener Straße im Abschnitt zwischen Stern und dem Abzweig Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, in der Perleberger Straße zwischen Stern und dem Abzweig Hartwigstraße sowie in der gesamten Mohren- und Müllerstraße. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April dieses Jahres befristet.
Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung reagiert die Stadt auf Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über den zunehmenden Lkw-Verkehr, zuletzt auch infolge der mehrmonatigen Sperrung der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Berlin. Hinzu kommt eine erhöhte Belastung durch Baustellenverkehr im Zusammenhang mit dem Bau der A14. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte die Stadt die Maßnahme bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz beantragt. In diesem Jahr erfolgte die entsprechende Anordnung.
Die Befristung bis zum 30. April orientiert sich daran, dass zu diesem Zeitpunkt die Sperrung der Bahnstrecke Berlin–Hamburg aufgehoben werden soll.







