Dermatologin Pia Gendritzki erhält Weiterbildungsermächtigung
Bürgermeister Dr. Oliver Hermann gratulierte am 9. Dezember der Wittenberger Fachärztin für Dermatologie Pia Gendritzki zur erteilten Weiterbildungsermächtigung durch die Landesärztekammer Brandenburg.
Gendritzki führt seit Mai 2023 ihre Praxis für Dermatologie in der Elbestadt. Den Antrag auf Weiterbildungsermächtigung stellte sie in diesem Jahr. Der Prozess sei, so berichtet sie, gut zu bewältigen gewesen; die Bestätigung erfolgte durch die Landesärztekammer Brandenburg zügig.
Bürgermeister Dr. Oliver Hermann betont die Bedeutung der neuen Befugnis:
„Wir freuen uns über den Zuwachs einer Praxis, die sich aktiv an der Ausbildung angehender Ärztinnen und Ärzte beteiligt. Jede medizinische Einrichtung, die sich hier engagiert, erhöht die Chancen auf weitere Niederlassungen, Praxiserweiterungen oder verlässliche Nachfolgeregelungen.“
Die Weiterbildungsbefugnis richtet sich laut Pia Gendritzki an angehende Fachärztinnen und Fachärzte der Dermatologie. „Jedoch können auch angehende Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner Teile ihrer ambulanten Weiterbildung bei mir absolvieren“, sagt die Dermatologin. „Der vorgeschriebene stationäre und internistische Abschnitt wird weiterhin in einer Klinik bzw. in einer Praxis für Allgemeinmedizin abgeleistet, aber meine Praxis kann einen wichtigen ambulanten Teil der Weiterbildung ergänzen.“
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die Interesse an einer ambulanten Weiterbildungsstation haben, können sich ab sofort in der Praxis von Pia Gendritzki melden.
Mail:
Tel: 03877 5679000
Hintergrund: Weiterbildungsermächtigung
Mit einer Weiterbildungsermächtigung dürfen qualifizierte Ärztinnen und Ärzte angehende Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung (AiW) in ihrer Praxis ausbilden. Sie übernehmen damit einen strukturierten Abschnitt der Facharztweiterbildung und tragen zur Sicherung der regionalen medizinischen Versorgung bei.
Für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin sind insgesamt 60 Monate vorgesehen, darunter ambulante und stationäre Weiterbildungsanteile. Die ambulanten Abschnitte können unter anderem in dafür ermächtigten Praxen absolviert werden.







