Stadtkasse: Verwaltung bittet um Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention sind alle Banken ab dem 5. Oktober 2025 verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen.
Um eine reibungslose Verarbeitung der Zahlungen an die Stadtverwaltung Wittenberge sicherzustellen, ist es erforderlich, dass der Empfängername künftig exakt in folgender Schreibweise verwendet wird: Stadt Wittenberge.
Es wird daher gebeten, diese Schreibweise in Überweisungsvorlagen im Online-Banking, in Banking-Anwendungen sowie in anderen verwendeten Systemen (z. B. Finanzbuchhaltung oder ERP) entsprechend zu übernehmen und anzupassen.







