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Stadtkasse: Verwaltung bittet um Überprüfung des Empfängernamens bei Überweisungen

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Jens Wegner (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Jens Wegner

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention sind alle Banken ab dem 5. Oktober 2025 verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen.

Um eine reibungslose Verarbeitung der Zahlungen an die Stadtverwaltung Wittenberge sicherzustellen, ist es erforderlich, dass der Empfängername künftig exakt in folgender Schreibweise verwendet wird: Stadt Wittenberge.

Es wird daher gebeten, diese Schreibweise in Überweisungsvorlagen im Online-Banking, in Banking-Anwendungen sowie in anderen verwendeten Systemen (z. B. Finanzbuchhaltung oder ERP) entsprechend zu übernehmen und anzupassen.

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