Kaffeeplausch des Seniorenbeirats zum Thema Grundsteuer
Großes Interesse fand am 14. Januar der Kaffeeplausch des Seniorenbeirats der Stadt Wittenberge, der in der AWO-Begegnungsstätte in der Perleberger Straße stattfand. Die Co-Vorsitzenden Barbara Haak und Marina Lenth begrüßten am Nachmittag nicht nur über 70 Gäste, sondern auch den Kämmerer der Stadt, Jens Freitag.
In den folgenden zwei Stunden gab Jens Freitag einen informativen Überblick über die Grundsteuerreform, die derzeit viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beschäftigt. In seiner Präsentation erläuterte er nicht nur die allgemeine Umsetzung der Reform – ein Thema, das in Wittenberge bereits in mehreren Informationsveranstaltungen der Stadt und des Finanzamtes Kyritz behandelt wurde –, sondern veranschaulichte auch anhand konkreter Beispiele, welche Faktoren bei der aktuellen Berechnung berücksichtigt werden. Zudem nahm sich der Kämmerer die Zeit, auf die zahlreichen Fragen der Gäste einzugehen.
Der nächste Kaffeeplausch des Seniorenbeirats findet am 4. Februar statt und widmet sich einem weiteren wichtigen Thema: der Ärzteversorgung und dem Ärztehaus in Wittenberge. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Hintergrund Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Damit zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Ein weiterer Grund für die Reform ist, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten) basiert. In den alten Bundesländern werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den neuen Bundesländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)