Bürgerbüro
Personalausweis, beantragen
Kurzinformationen
Deutsche (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis und/oder einen Paß zu besitzen. In Deutschland besteht nicht die Pflicht, diesen auch mit sich zu führen.
Beschreibung
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört. Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen. Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.
Ordnungswidrig handelt,
wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und
wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen
wer mehr als einen Personalausweis besitzt
Voraussetzungen für die Beantragung:
Erstantrag
Vollendung des 16. Lebensjahres
Deutsche Staatsangehörigkeit
Neubeantragung
Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.
Namensänderung.
Verlust des Personalausweises.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Erstmalige Beantragung eines Personalausweises
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
Neubeantragung eines Personalausweises
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
bisheriger Personalausweis oder Reisepass
Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
Vorläufiger Personalausweis
Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.
ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
die Geburtsurkunde
bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
Gebühren
Personalausweis je nach Dokument | 10,00-37,00 Euro |
Reisepass je nach Dokument | 26,00-113,00 Euro |
Kinderpass | 13,00 Euro |
Über weitere Kosten informieren Sie unsere Mitarbeiterinnen.
Weiterführendes
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sparen Sie Zeit, Kosten und Weg. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch, wie z.B.
bei der Punkteabfrage – beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten Sie sofort und kostenfrei Auskunft im pdf-Format über Ihren aktuellen Punktestand und die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen im Fahreignungsregister.
Kindergeld – bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich über den Antragsstatus sowie die Berechnungsgrundlage für den Kindergeldbezug informieren und persönliche Daten ändern.
Rentenkonto – im Kundenbereich eService der Deutschen Rentenversicherung können Sie auf Informationen über Ihr Rentenkonto zugreifen (z.B.Versicherungsverlauf und Beitragsrechnung), Ihre Rentenauskunft online abrufen und persönliche Daten ändern.
Auch Unternehmen bieten Ihnen die Nutzung der Online-Ausweisfunktion an, z.B. Versicherungen, Finanz- und Identdienstleister sowie Transportunternehmen.
Hier sind die wichtigsten Internetseiten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion:
www.personalausweisportal.de (ausführliche Informationen über den Personalausweis mit Online-Auseisfunktion)
www.ausweisapp.bund.de (Download der kostenlosen AusweisApp2 und Support per Telefon und eMail)
www.bsi-fuer-buerger.de (hilfreiche Informationen zu Ihrer Sicherheit im Internet)
Ansprechpartner
Serviceteam
Zimmer 1 (03877) 951-218
(03877) 951-123