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Wohnungswesen

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Der in der Stadt Wittenberge ausgestellte WBS ist im Land Brandenburg gültig. Sofern Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung beziehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, ob der in der Stadt Wittenberge ausgestellt WBS anerkannt wird.


Beschreibung

Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Einkommensgrenzen und unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen.

 

Unterscheidung der Bezugsberechtigung:

  • Wohnberechtigungsbescheinigung zum Bezug einer Sozialwohnung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (sog. 1. Förderweg)
     
  • Bescheinigung für die Bezugsberechtigung einer nicht mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnung (3. Förderweg). Die zulässige Einkommensgrenze darf um bis 60 % überschritten werden.

 

Einkommensgrenzen (pro Jahr) für Sozialwohnungen:

  • für einen Einpersonenhaushalt: 15.600 Euro (ab 01.01.2024 18.500 Euro)
  • für einen Zweipersonenhaushalt: 20.000 Euro (ab 01.01.2024 26.000 Euro)
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.900 Euro (ab 01.01.2024 5.800 Euro)
  • sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder, erhöht sich die vorgenannte Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 2000 Euro

Rechtsgrundlagen

Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)

 

Einkommenssteuergesetz (EStG)

 

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg


Ansprechpartner

E. Overlach
Zimmer 50
Telefon (03877) 951-171
Telefax (03877) 951-123


Formulare


Merkblätter

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

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