Wohnungswesen

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Der in der Stadt Wittenberge ausgestellte WBS ist im Land Brandenburg gültig. Sofern Sie in einem anderen Bundesland eine Wohnung beziehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, ob der in der Stadt Wittenberge ausgestellt WBS anerkannt wird.


Beschreibung

Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Einkommensgrenzen und unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen.

 

Unterscheidung der Bezugsberechtigung:

 

Einkommensgrenzen (pro Jahr) für Sozialwohnungen:


Rechtsgrundlagen

Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)

 

Einkommenssteuergesetz (EStG)

 

Gesetz über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg


Ansprechpartner

E. Overlach
Zimmer 50
Telefon (03877) 951-171
Telefax (03877) 951-123


Formulare


Merkblätter

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