Bebauungspläne
Bebauungsplan (B-Plan)
Im B-Plan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) verbindlich fest, welche Nutzungen auf einer definierten Teilfläche des Gemeindegebietes zulässig sind.
Der B-Plan regelt dabei die Art und Weise der möglichen Bebauung (Baurecht) von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Die verwendeten Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) sind nach der Planzeichenverordnung normiert. Die textlichen Festsetzungen (Teil B) erfolgen i. d. R. auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB) und sind somit ebenfalls weitgehend normiert.
Als Grundlage dient ein amtlicher Vermessungsplan.
B-Pläne werden aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt.
Neben den B-Plänen wird Baurecht in speziellen Fällen sowohl mittels des Vorhaben- und Erschließungsplanes (vorhabenbezogener B-Plan) gem. § 12 BauGB für konkrete Bauprojekte als auch durch Satzungen gem. § 34 (4) BauGB zur Regelung des Baurechtes im Innen-/Außenbereich geschaffen.
Übersichtstabelle Bauleitpläne
BP 2 "Gewerbegebiet III 1. Änderung"
BP 3 Westprignitzer Einkaufszentrum ( WEZ)
BP 7 Eigenheimsiedlung Bentwischer Weg
BP 9 SO-Gebiet Wahrenberger Straße
BP 10 "Gewerbepark Wahrenberger Straße" (1. Änderung)
BP 12 "Wohnsiedlung Kahlhorstweg"
1. Änderung BP 12 Begründung / Planzeichnung
BP 13 Industrie-/Gewerbegebiet I "Zellwollegelände"
BP 13a Industriegebiet "Zellstoffanlage"
BP 13b Brückenbauwerk/Straßenanschluß
BP 18 Industriegebiet "Zellstoffanlage"
BP 26 "Einzelhandelssteuerung"
2 VEP Geschäftshäuserkomplex Wahrenberger Straße