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Stadt bietet Ärztestipendium

Sasun Bughdaryan auf Unsplash (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Sasun Bughdaryan auf Unsplash

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember stimmten die Abgeordneten einstimmig für die Richtlinie zur Vergabe von medizinischen und zahnmedizinischen Stipendien. Mit dem Medizin / Zahnmedizin-Stipendium bietet die Stadt Medizin- bzw. Zahnmedizinstudenten eine monatliche finanzielle Unterstützung. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Mediziner nach Ihrer Facharztausbildung fünf Jahre primär in der Stadt oder den zugehörigen Ortsteilen zu praktizieren. Das Stipendium umfasst ein finanzielles Volumen von monatlich 700 und jährlich 8.400 Euro. Zusätzlich will die Stadt mit einem Mentorenprogramm auch bei der Suche nach einer Praxis unterstützen. Das Stipendium ist nicht an ein bestimmtes Semester gebunden. Es können sich sowohl Studenten bewerben, die sich gerade erst immatrikulieren lassen als auch solche, die bereits in einem späteren Semester sind. Auch bei der Wahl ihres Ausbildungsortes sind mögliche Bewerber nicht gebunden. Das spätere Auswahlverfahren der Bewerber leiten der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und des Sozialausschusses, der Bürgermeister und Kämmerer sowie eine sachkundige Person aus dem medizinischen/zahnmedizinischen Bereich, die beratend das Gremium ergänzen kann.

 

Wie Bürgermeister Dr. Oliver Hermann auf der Stadtverordnetenversammlung ausführte, gehört das Stipendium zu einer von mehreren Initiativen, mit denen die Stadt sich aktiv für eine langfristige Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Elbestadt einsetzt. Zu diesen Initiativen gehört auch das entstehende Ärztehaus in der Rathausstraße 40/42. Mit dem künftigen Ärztehaus, dass derzeit von der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Wittenberge saniert wird und dessen Fertigstellung für Anfang 2025 geplant ist, erhalten interessierte Medizinerinnen und Mediziner die Möglichkeit, sich selbstständig niederzulassen oder auch in Anstellung zu gehen. Ob als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, als Leasingpraxis oder im Teilzeit-/Sharing-Modell – jede Form des Praktizierens ist denkbar.

 

 

 

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