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Sonntagsöffnungen jetzt beantragen

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Aus Anlass besonderer Ereignisse (kulturelle Events, Märkte, Feste, Ausstellungen) dürfen Verkaufsstellen  an jährlich höchstens 6 Sonn- und Feiertagen im Jahr 2017 in der Stadt Wittenberge, auf Grundlage des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, öffnen.

 

Um den entsprechenden Bedarf für eine Jahresplanung 2017 zu ermitteln, werden alle Händler und Gewerbe-treibenden darauf hingewiesen, dass entsprechende Anträge bis zum 15.11.2016 gestellt werden müssen. Diese Anträge können bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Rechts- und Ordnungsamt, Sachbereich Gewerbe, Frau Hahn, Telefon 03877 951216, E-Mail gewerbe@wittenberge.de, August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge schriftlich und formlos gestellt werden.

 

Hierbei ist  zu beachten, dass eine Öffnung nicht für den Karfreitag, Oster- und Pfingstsonntag, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zugelassen wird.

Die entsprechenden Sonntage werden dann per Rechtsverordnung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge für das Jahr 2017 beschlossen und festgesetzt.

 

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
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