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Betriebshof beginnt mit Straßenreinigung: Auch Anlieger sind in der Pflicht

Blick auf die Bahnstraße I Foto: Torsten Kaiser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Blick auf die Bahnstraße I Foto: Torsten Kaiser

Die Mitarbeiter des Betriebshofes bereiten sich auf die Saison der Straßenreinigung vor. Diese beginnt Mitte März. Ab dem Frühjahr sind die Mitarbeiter mit einer großen und einer kleinen Kehrmaschine wieder im Stadtgebiet unterwegs. Hier werden vom Betriebshof die Haupt- und Verbindungsstraßen gereinigt. Dazu gehören zum Beispiel die Lenzener Straße, die Bahnstraße, die Kyritzer Straße und der Bentwischer Weg. Die Häufigkeit der Straßenreinigung hängt laut Andreas Grieswald, Leiter des Betriebshofes der Stadt Wittenberge vom Verschmutzungsgrad und den örtlichen Gegebenheiten ab. So müssen zum Beispiel Straßen, die an Sandwege grenzen, erfahrungsgemäß intensiver gereinigt werden. Im Schnitt werden die Haupt- und Verbindungsstraßen ein- bis zweimal pro Woche gereinigt. 

 

Anders verhält es sich bei den sogenannten Anliegerstraßen, bei denen die jeweiligen Wohnanlieger für die Reinigung verantwortlich sind. Das trifft zum Beispiel auf den Rosenweg, den Veilchenweg, die Laaslicher Straße und die Karstädter Straße zu. Einen vollständigen Überblick über die Anliegerstraßen erhalten Bürgerinnen und Bürger in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenberge. Diese ist auf der Internetseite der Stadt unter www.wittenberge.de (Stadt & Bürger/Satzungen) zu finden. 

Wer sich unsicher ist, ob er für die jeweilige Straße zuständig ist kann ebenfalls direkt beim Betriebshof der Stadt Wittenberge nachfragen. (Tel: 03877 - 56159-11). Zu den Aufgaben der Anlieger gehört das regelmäßige Fegen der Fahrbahn bis zur jeweiligen Fahrbahnmitte. Besonderes Augenmerk liegt laut Betriebshof der Stadt auf der Reinigung des Rinnsteins, da hier durch Verschmutzung auf Dauer die Regenabläufe versanden. Der entfernte Schmutz ist vom Anlieger im Hausmüll zu entsorgen. 

 

Reinigung der Gehwege

Auch die Reinigung der Gehwege obliegt den Anliegern. Ausnahme sind kommunale Grundstücke in deren Bereich der Betriebshof der Stadt Wittenberge die Gehwege reinigt. Einen wichtigen Hinweis gibt Andreas Grieswald für die Reinigung der Gehwege im Herbst. Hier wird das Laub oft direkt auf die Straße geschoben. Dies sei nicht zulässig und führe häufig zur Verschmutzung der Regenabläufe und Verstopfung der Kehrmaschinen. Stattdessen müsse das Laub selbst entsorgt werden. Bei übermäßigem Laubbefall bietet der Betriebshof Unterstützung an, sagt Betriebshofleiter Andreas Grieswald. 

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