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Ehrenamtliche Richter gesucht ‐ Bewerbungen bis 4. November 2022

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Im Jahr 2023 finden wieder die Wahlen der ehrenamtlichen Richter (sogenannte Schöffen) beim
Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg statt. Dazu müssen die Landkreise und kreisfreien Städte
Vorschlagslisten aufstellen, aus denen die genannten Gerichte die ehrenamtlichen Richter wählen.


Die Wahl dieser ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist von großer Bedeutung, weil die
Kammern des Verwaltungsgerichtes entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Regel mit ehrenamtlichen Richtern verhandeln und entscheiden. So wirkt der ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.


Ein Schöffe wird auf fünf Jahre gewählt – die Amtszeit beginnt am 19.08.2023 und endet am 18.08.2028. Man
benötigt keine juristischen Fachkenntnisse, sondern sollte Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in
bestimmten Situationen und sozialen Gegebenheiten besitzen, verantwortungsbewusst und vor allem
unvoreingenommen sein. Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Der Landkreis Prignitz ruft alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, sich für das Amt des ehrenamtlichen Richters zur Verfügung zu stellen und sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Kreistag zu bewerben.

 

Auskünfte erteilt das Büro des Kreistages der Kreisverwaltung Prignitz, Telefon 03876 713‐236, von dort erhält
man auch die Bewerbungsunterlagen zugeschickt bzw. sind diese auch auf der Internetseite des Landkreises
Prignitz unter „Aktuelles“ zu finden. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen muss bis zum 4. November 2022 erfolgen.

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