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Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen ab 4. Januar

Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen ab 4. Januar (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen ab 4. Januar

Zusätzlich zu den bestehenden Notbetreuungsregelungen von Schulen und Horten wird vom 04.01.2021 bis 10.01.2021 nun auch der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen untersagt.

In dieser Woche wird eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Prignitz veröffentlicht.

 

Vorab informierte der Landkreis diesbezüglich:

Der Landkreis Prignitz hat bei einer Überschreitung des 7-Tages­lnzidenzwertes von 200 gemäß der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, geändert durch Verordnung vom 18.12.2020 des Landes Brandenburg, weitergehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (lfSG) zu treffen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung hat der Landkreis 945 kumulierte Fälle seit März 2020 und derzeit 473 aktive Infektionen zu verzeichnen. Die 7-Tage-lnzidenz lag am 23. Dezember 2020 bei 395,23.

 

Es wird eine Notbetreuung angeboten:

  • für Kinder, deren beide Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten und
  • sofern ein sorgeberechtigter Elternteil im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
  • Formular für die Antragstellung

 

Den ausgefüllten Antrag mit der Arbeitgeberbescheinigung* reichen Sie bitte unverzüglich an die

Kreisverwaltung des Landkreises Prignitz
Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen
Berliner Str. 49
19348 Perleberg

Der Landkreis ist gemäß der geänderten Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 für die Prüfung und Bescheidung der Anträge zuständig.

 

Antragsformulare können zur Fristwahrung auch vorab per E-Mail an:

eingereicht werden.

Weitere Informationen dazu gibt es auch im Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen,
Telefon 03876 713-488.

 

 

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August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

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