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Wittenberge - Immobilien

Wohnen in bester Lage – Baugrundstücke im Düsterweg

Wichtige Daten im Überblick:


Beschreibung der Immobilie:

1.    Allgemeine Informationen zur Lage der Grundstücke

Die Stadt Wittenberge mit ihren derzeit ca. 16.837 Einwohnern liegt im Nordwesten des Landes Brandenburg ca. 160 km östlich von Hamburg und ca. 150 km nordwestlich von Berlin. Die Kreisstadt Perleberg befindet sich in ca. 12 km Entfernung.

 

Die Bundesautobahn BAB A 24 ist gemessen vom Stadtzentrum in ca. 50 km Entfernung bei Pritzwalk erreichbar, in ca.15 km Entfernung ist ein bereits fertig gestelltes Teilstück der BAB A 14 erreichbar. Die geplante Verlängerung der BAB 14 von Magdeburg nach Schwerin und Wismar soll Wittenberge ab ca. 2025 unmittelbar an das Autobahnnetz anschließen. Der Ort bildet mit den Bundesstraßen B 189 und B 191, der Elbe als Bundeswasserstraße sowie der Anbindung an das ICE-Netz der Deutschen Bahn AG einen Verkehrsknotenpunkt.

 

Der Bahnhof von Wittenberge ist wichtigster Eisenbahnknotenpunkt der Region mit direktem Anschluss an den internationalen Eisenbahnfernreiseverkehr. Der ICE erreicht die Hauptbahnhöfe von Hamburg und Berlin in 45 Minuten. EC bzw. IC verkehren im 2-Stundentakt und benötigen für diese Strecke im Durchschnitt nur 10 Minuten länger. Der Regionalexpress fährt stündlich in Richtung Berlin und erreicht den Hauptbahnhof in 80 Minuten.


Der Wittenberger Bahnhof erfährt als wichtiger regionaler Haltepunkt eine erhebliche Aufwertung. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat das Bahnhofsgebäude erworben und wird dieses in Zusammenarbeit mit der Stadt und erheblicher finanzieller Unterstützung des Landes Brandenburg sanieren. Darüber hinaus ist parallel dazu die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes vorgesehen. Im Jahre 2022 wurde mit dem Bau einer Augentagesklinik im Bereich des Bahnhofsumfeldes begonnen.

 

Wittenberge hat den Charakter einer durch Industrie mit Großbetrieben geprägten Stadt, die sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Produktions- , Dienstleistungs- und Tourismusstandort gewandelt hat. Einkaufsmöglichkeiten für Artikel, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, sind vorhanden. Praxen von Allgemeinmedizinern und Fachärzten sowie weitere medizinische Einrichtungen stehen im Ort zur Verfügung.

 

In Wittenberge befinden sich Kindergärten in städtischer und privater Trägerschaft, allgemeinbildende und weiterführende Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen wie das Oberstufenzentrum, das Berufliche Bildungszentrum und die Ausbildungsstätte der Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung.
In mittelbarer Nähe zu den Baugrundstücken im Düsterweg befinden sich die Elblandschule, eine Turnhalle, Einkaufsmärkte, Kindertagesstätten und das Strandbad „Friedensteich“.


Es dominiert eine wohnbauliche Nutzung.
Auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Eigenheimbebauung hat die Stadt Wittenberge für eine Teilfläche aus dem Flurstück 979 der Flur 5 von Wittenberge eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.


2.    Grundstücksbeschreibung und Objektdaten

Die Stadt Wittenberge ist Eigentümerin des Flurstückes 979 der Flur 5 von Wittenberge, eingetragen im Grundbuch von Wittenberge, Blatt 5319.


Aus dem Flurstück 979 der Flur 5 von Wittenberge werden vier Baugrundstücke mit der Bezeichnung Teilfläche  A, B, C und D, gelegen im Düsterweg, durch Zerlegungsmessung gebildet. Nach Vermessung des Flurstückes 979 der Flur 5 von Wittenberge und Vorlage der Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters werden die amtlichen Größen der Baugrundstücke festgestellt.


Die vier Baugrundstücke haben eine Größe von jeweils ca. 700 m², eine Grundstücksbreite von ca. 20 m und eine Grundstückstiefe von ca. 35 m.

 

3.     Erschließung 

Die Baugrundstücke sind ortsüblich mit Strom,- Wasser- und Gasanschlussleitungen erschlossen. Das Abwasser kann in die vorhandene Schmutzwasserleitung des Eigenbetriebes Abwasser der Stadt Wittenberge eingeleitet werden.
Sie befinden sich nicht in einem Sanierungsgebiet und in keinem Gebiet der Bodenordnung oder der Bodenumlegung.

 

4.    Bebaubarkeit

Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach den Festsetzungen der Ergänzungssatzung „Düsterweg“.

Im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Düsterweg“ befindet sich ein Bodendenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 4 BbgDSchG. Veränderungen und Teilzerstörungen an Bodendenkmalen bedürfen gemäß §§ 9, 19 und § 20 einer denkmalrechtlichen Erlaubnis/Baugenehmigung. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Erlaubnis ist durch den Käufer gemäß § 19 Abs. 1 BbgDSchG schriftlich mit den zur Beurteilung der Maßnahme erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Prignitz bzw. im Falle eines Baugenehmigungsverfahrens an die Untere Bauaufsichtsbehörde zu richten.


Die Realisierbarkeit eines bestimmten Bauvorhabens sollte durch eine Bauvoranfrage auf Veranlassung und Kosten des Erwerbers mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz geklärt werden, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

 

5.    Grunderwerb

Die Kaufpreisangebote sind mindestens in Höhe von 65,00 EUR pro m² abzugeben. 
Die Grundstücke werden provisionsfrei angeboten.
Die Kaufpreise für die vier Baugrundstücke werden nach Vorlage der Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters auf der Basis des Kaufpreises pro m² ausgeglichen.


Die Kosten für die Hausanschlüsse zur Erschließung des Grundstückes sind nicht im Kaufpreis enthalten. Eine Kostenschätzung wäre bei der Stadtwerke Wittenberge GmbH zu erfragen.


Für den Antrag auf Abwasserentsorgung wird eine Verwaltungsgebühr vom Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Wittenberge erhoben. Eine Abwasseranschlussgebühr wird nicht erhoben.


Alle sich aus dem Grundstücksrechtsgeschäft ergebenden Kosten (Notar, Vermessung, Grunderwerbssteuer, Gerichtskosten u.Ä.) trägt der Käufer.


Mit dem Grundstückskaufvertrag wird dem Erwerber eine Verpflichtung auferlegt, das Grundstück innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Eigentumsumschreibung mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Eine Veräußerung des Grundstückes ohne Zustimmung der Stadt Wittenberge vor Fertigstellung des Wohnhauses ist ausgeschlossen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wird im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung für die Stadt Wittenberge eingetragen. Nach der Realisierung der Bauverpflichtung wird die Rückauflassungsvormerkung auf Kosten des Käufers gelöscht.


Eine anderweitige Nutzungsart ist ausgeschlossen.


Die Beurkundung der Grundstückskaufverträge erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Notarterminen im 3. Quartal 2024. Der Besitzübergang tritt mit der Kaufpreiszahlung ein. Mit dem Tag der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sind die Erwerber berechtigt, bauvorbereitende Maßnahmen durchzuführen.

Verfahren

Die Grundstücke werden in der Zeit vom 10.04.2024 bis zum 22.05.2024 in einem offenen Bieterverfahren zum Kauf angeboten. Interessenten können in diesem Zeitraum ein schriftliches Kaufpreisangebot pro m² mit der Darstellung des Bauvorhabens und Angabe eines Realisierungszeitraums per Post bis zum 22.05.2024 11.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Bauamt, August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge mit dem außen auf dem Umschlag deutlich anzubringenden Hinweis Kaufangebot mit Bezeichnung des Baugrundstückes „Düsterweg Teilfläche A, B, C oder D“ abgeben.


In dem Umschlag für die Abgabe des Kaufangebotes darf nur ein Angebot für dieses Grundstück enthalten sein. Die Abgabe von Kaufangeboten zu unterschiedlichen Kaufpreisen in einem Umschlag ist unzulässig.


Die Kaufangebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist hinsichtlich des eingereichten Bauvorhabens und der Höhe des Kaufpreises ausgewertet.
Sollten die Kaufangebote mehrerer Bewerber die beiden Auswertungskriterien erfüllen, behält sich die Stadt Wittenberge die Möglichkeit der Nachverhandlung hinsichtlich des Kaufpreises und/oder die Zuschlagserteilung durch ein Losverfahren vor.


Tritt nach Zuschlagserteilung der Höchstbietende von seinem Kaufangebot zurück, besteht die Möglichkeit, dass andere Bieter nachrücken können.
Die Ausschreibung zum Verkauf des Baugrundstückes ist eine für die Stadt Wittenberge unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB, der VgV oder der VOB finden hier keine Anwendung.


Die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen das Baugrundstück verkauft wird, obliegt allein der Stadt Wittenberge.
Die Stadt Wittenberge behält sich vor, das offene Bieterverfahren jederzeit einzustellen. 
Alle Kosten, die sich aus der Beteiligung an diesem offenen Bieterverfahren ergeben, trägt der Kaufinteressent. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Stadt Wittenberge ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle der Verfahrenseinstellung.
Beabsichtigter Zeitlicher Ablauf

10.04.2024Beginn der Angebotsfrist
22.05.2024 11:00 UhrAblauf der Angebotsfrist
Voraussichtlich 07.06.2024Auswertung der Angebote

Ansprechpartner
Stadtverwaltung Wittenberge
Bauamt
Kerstin Rataj-Salomo
August-Bebel-Str. 10
19322 Wittenberge
Tel.: 03877/951148
Fax: 03877/951123
Mail: k.rataj@wittenberge.de

 

 

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Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

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