Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Allgemeine Hinweise
- Gemäß § 18 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) wird eine schriftliche Meldebescheinigung auf Antrag erteilt.
- Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden.
- Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Daten
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vorname,
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
- Erweiterte Meldebescheinigungen können außerdem folgende weitere Daten auf Antrag enthalten
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
- Familienstand
- Beide Meldebescheinigungen können mündlich, schriftlich sowie elektronisch beantragt werden.
- Meldebescheinigungen werden zum Beispiel zur Vorlage bei
- der Kindergeldkasse oder beim Jugendamt
- Elterngeld
- Agentur für Arbeit
- "zur Vorlage beim Standesamt": z. B
- für Eheschließungen
- zur Vorlage für die Geburt im Krankenhaus
- zur Beurkundung von Neugeborenen benötigt.
- Je nach benötigten Daten handelt es sich um eine einfache oder um eine erweiterte Meldebescheinigung.
- Die Gebühr beträgt 5,00 €.
- Für soziale Zwecke ist eine Meldebescheinigung gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Beantragung durch dritte Personen
- Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Eine Meldebescheinigung kann am Neben- oder Hauptwohnsitz ausgestellt werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Serviceteam
Zimmer 1 (03877) 951-218
(03877) 951-123
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Links zum Teilen der Seite überspringen