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Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Allgemeine Hinweise

  • Gemäß § 18 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) wird eine schriftliche Meldebescheinigung auf Antrag erteilt.
  • Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden.
    • Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Daten
    1.  Familienname,
    2. frühere Namen,
    3. Vorname,
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername,
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    7. derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    • Erweiterte Meldebescheinigungen können außerdem folgende weitere Daten auf Antrag enthalten
    1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
    2. derzeitige Staatsangehörigkeit
    3. frühere Anschriften
    4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    5. Familienstand
  • Beide Meldebescheinigungen können mündlich, schriftlich sowie elektronisch beantragt werden.
  • Meldebescheinigungen werden zum Beispiel zur Vorlage bei
    • der Kindergeldkasse oder beim Jugendamt
    • Elterngeld
    • Agentur für Arbeit
    • "zur Vorlage beim Standesamt": z. B
      • für Eheschließungen
      • zur Vorlage für die Geburt im Krankenhaus
      • zur Beurkundung von Neugeborenen benötigt.
  • Je nach benötigten Daten handelt es sich um eine einfache oder um eine erweiterte Meldebescheinigung.
  • Die Gebühr beträgt 5,00 €.
    • Für soziale Zwecke ist eine Meldebescheinigung gebührenfrei.

Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Beantragung durch dritte Personen
  • Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Eine Meldebescheinigung kann am Neben- oder Hauptwohnsitz ausgestellt werden.

Ansprechpartner


Bürgerbüro

Serviceteam
Zimmer 1
Telefon (03877) 951-218
Telefax (03877) 951-123


Formulare

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Kontakt
 

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August-Bebel-Straße 10

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Tel.: (03877) 951 0

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