Bürgerbüro
Kinderreisepass
Kurzinformationen
Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
- Kinderreisepässe sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr gültig, je nach Alter des Kindes bei Antragstellung;
- die Gültigkeitsdauer kann verlängert werden, wenn sie noch nicht abgelaufen ist
- sie können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden, auch unabhängig von einer Verlängerung
- ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die
Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im Reiseratgeber des auswärtigen Amtes (siehe unten).
Voraussetzungen
- Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
auch der Passbewerber (hier das Kind) muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
- Das Kind ist in Wittenberge oder Ortsteile von Wittenberge mit einer Wohnung angemeldet
die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für in Wittenberge oder Ortsteile von Wittenberge mit Hauptwohnung gemeldete Kinder
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Identitätsnachweis/e der antragsberechtigten Person/en
- 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
wird für die Ausstellung, die Verlängerung oder die Aktualisierung benötigt.
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Kinderreisepass sollen grundsätzlich biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
(Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind bei einigen Fotokriterien Abweichungen zulässig). - Geburtsurkunde
bei erstmaliger Ausstellung wird um Vorlage gebeten.
- Ggf. Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass soll ebenfalls mitgebracht werden.
- Staatsangehörigkeitsabfrage
Bei Beantragung eines Kinderpasses sind die Antragsteller hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes zu befragen.
Der hierfür ggf. notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr
- für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
- für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
- für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Weiterführendes
Reiseratgeber des Auswärtigen Amts
Ansprechpartner
Serviceteam
Zimmer 1 (03877) 951-218
(03877) 951-123