Namensänderung, beantragen
Kurzinformationen
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Notwendige Unterlagen
Information über weitere einzureichende Unterlagen/Nachweise erhalten Sie von den MitarbeiterInnen des Bürgerbüros
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Serviceteam
Zimmer 1 (03877) 951-218
(03877) 951-123