Standesamt
Sterbefall, beurkunden
Kurzinformationen
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.
Sterbefälle in Senioren- und Pflegeeinrichtungen oder im Hospiz werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim
- Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
- Sterbefall eines Verheirateten: die Eheurkunde
- Sterbefall eines Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde
- Sterbefall eines Geschiedenen: die Eheurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.
Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.
Fristen
1 Tag
Gebühren
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Rente.
Sterbeurkunde: 15,00 € Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 7,50 €
Ansprechpartner
B. Hartwig
Zimmer 16
(03877) 951-220
(03877) 951-123
J. Lemm
Zimmer 15a
(03877) 951-221
(03877) 951-123