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Fundsachen

Was sind Fundsachen?

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

 

Wenn Sie eine verlorene Sache gefunden haben und mangels Hinweisen nicht an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben können, zeigen Sie den Fund bitte unverzüglich in Ihrem Bürgerbüro an (§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Es sei denn, es handelt sich um einen Gegenstand, der nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert hat, da sogenannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig sind.

 

Übersicht Fundsachen

Tag der Abgabe Fundsache
   
08.11.2012 Mountainbike
22.11.2012 Brille mit Etui
   
04.12.2012 Schlüsselbund
04.12.2012 Schlüssel mit Anhänger
12.12.2012 Schlüsselbund am Band
17.12.2012 Autoschlüssel
18.12.2012 Gliederkette
19.12.2012 Schlüsselbund am Band
20.12.2012 Schlüsselbund
20.12.2012 Schlüsselbund mit Anhängern
27.12.2012 Handy
   
08.01.2013 Schlüssel mit Anhänger
10.01.2013 Schlüsselbund
11.01.2013 Schlüsselbund
23.01.2013 Handy
25.01.2013 Fahrrad
   
01.02.2013 Armbanduhr
11.02.2013 Autoschlüssel
12.02.2013 1 Gehhilfe
   
06.03.2013 Schlüsselbund
19.03.2013 Regenschirm
20.03.2013 Schlüsselbund
20.03.2013 Lederhandtasche
   
02.04.2013 Fahrrad
08.04.2013 Fahrrad
08.04.2013 Brille
16.04.2013 Fahrrad
22.04.2013 Handy
   
02.05.2013 Ladegerät
   

 

Sie können Ihre abhanden gekommenden Gegenstände bei uns im Bürgerbüro gegen Vorlage des Personalausweises zu den Sprechzeiten abholen.