Informationen für Unternehmen

 

Hotline des Technologie- und Gewerbezentrums Prignitz: 03877 - 984 110 und 984 400

Hotline der Wirtschaftsförderung des Landes: 0331 - 730 61-222

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 030 18615-1515

Hotline der Arbeitsagentur zu Kurzarbeitergeld: 0800 45555-20

 

Die Hotlines werden intensiv in Anspruch genommen, so dass längere Wartezeiten entstehen können. Alle Informationen gibt es auch online, wo sie ggf. schneller zugänglich sind

 

Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall

 

Eltern, die wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für ihren Verdienstausfall.

 

Allgemeine Informationen für Eltern und Arbeitgeber

Merkblatt – Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Nachweis für fehlende Betreuungsmöglichkeiten

Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall für Arbeitnehmer

Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall für Selbstständige

 

Links:

 

 

 

Direkte Hilfe: Konkrete Unterstützung für die Region Nordwestbrandenburg

 

Ab sofort bietet das Land Brandenburg Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, an, sich an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) zu wenden. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt! Die WFBB Regionalcenter leiten die Informationen an eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie weiter, die in kleinstem Kreis, ebenfalls unter absoluter Vertraulichkeit, Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall prüft. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Investitionsbank des Landes Brandenburg, die Bürgschaftsbank Brandenburg, die TMB Tourismus-Marketing Gesellschaft sowie die Wirtschaftsförderung Brandenburg an.

Ansprechpartner:
Reinhard Göhler, Regionalcenterleiter
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB)
Telefon: +49 (0) 3391/ 775-211
E-Mail:

 

Hier geht es zu den Informationen der Wirtschaftsförderung Brandenburg

 

Kurzarbeitergeld: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

 

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit Neuruppin.

"Wir sind weiter für unsere regionalen Betriebe und unsere Kundinnen und Kunden da. Wir wissen, dass viele Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor enormen Herausforderungen stehen und Unterstützung benötigen.“ so Beate Kostka (Vorsitzende der Agentur für Arbeit Neuruppin)

Den Kundinnen und Kunden empfielt die Agentur für Arbeit Neuruppin in erster Linie die Nutzung der e-Services unter www.arbeitsagentur.de – darüber lassen sich bereits viele Anliegen wie Arbeitslosmeldungen, Meldung von Arbeitsunfähigkeiten oder Veränderungsmitteilungen abschließend bearbeiten. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürgern an die Servicecenter unter 0800 4 5555 00 wenden.
 
Zusätzliche regionale Hotline:
Zusätzlich hat die Agentur für Arbeit eine regionale Hotline unter der Rufnummer 03391 69 2000 geschalten, um ihren Kundinnen und Kunden, aber auch den Unternehmen weitere Kontaktmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Hier geht es zu den Informationen der Agentur für Arbeit

 

Beste Übersicht aller Unterstützungsangebote: Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen von Bundesebene

 

Die Bundesregierung tritt entschlossen und mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel wird Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen. Welche Instrumentarien geschaffen wurden und welche weiteren Handreichungen es von Seiten der Bundesregierung gibt, finden Sie hier:

 

Hier geht es zu den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

 

Arbeitsrecht: Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine FAQ Liste publiziert, in der arbeitsrechtliche Auswirkungen thematisiert werden. Welche Gesetzgebung und Handlungsempfehlungen gelten, wenn eine Betreuung der Kinder nicht gewährleistet werden kann? Gibt es einen generellen Anspruch auf Home Office? Diese und weitere Fragestellungen werden in dieser Mitteilung des Bundes beantwortet.

 

Hier geht es zu den Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales