Zuwanderer in Wittenberge
Asyl ist ein Grundrecht
Flüchtlinge und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen mussten.
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.
Zahlen für die Stadt Wittenberge
1228 Zuwanderer lebten mit Stand 31.07.2019 in Wittenberge, darunter sind 150 EU –Bürger.
Anlauf- und Beratungsstelle für Zuwanderer
"Wir wollen den Flüchtlingen helfen, sich bei uns besser zurecht zu finden, ihr neues Leben zu organisieren.“ (Waltraud Neumann, Leiterin des Hauptamtes der Stadt Wittenberge, 2017, Marina Hebes, Flüchtlingskoordinatorin)
Seit dem 1. Februar 2016 gibt es im Bürgerzentrum diese Anlaufstelle.
Dieses Angebot richtet sich an Zuwanderer, die bleibeberechtigt sind.
Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung z. B. bei Arbeitssuche, Wohnungssuche, Arztbesuche, Deutsch lernen usw.
- Hilfe bei der Integration
- Interkulturelle Bildung
Anschrift:
Bürgerzentrum
Bürgermeister-Jahn-Straße 21
19322 Wittenberge
Telefon: 03877 564226-33
E-Mail:
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 10:00 Uhr offene Sprechstunde
Termine für die Beratung werden telefonisch vergeben.
Bürgeranfragen zum Thema Asyl und Zuwanderung
Stadt Wittenberge
Frau Marina Hebes
Telefon 03877 951-241
E-Mail:
Diese Träger bieten Hilfe bei der Integration von Zuwanderern an.
Mehr zum Thema Asyl in der Prignitz: http://www.landkreis-prignitz.de
[Hier] gelangen Sie zum Flüchtlings-Hilfe-Portal HelpTo im Landkreis Prignitz.