Ehrenbürger

Laut Auszeichnungssatzung der Stadt Wittenberge vom Februar 2000 ist im § 5 – Ehrenbürgerschaft  - folgendes geregelt:

 

In Würdigung besonderer Verdienste verleiht die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge Persönlichkeiten, die sich in besonders hervorragender Weise um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, die Ehrenbürgerschaft der Stadt Wittenberge.

Die Ehrenbürgerschaft trägt die Bezeichnung "Ehrenbürger der Stadt Wittenberge".