Aktuelle Regeln für die Ausschüsse und Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung Wittenberge

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch

Für Ausschüsse und Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung gelten ab sofort folgende Regeln. Zutritt erhalten ausschließlich Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen können bzw. geimpft oder genesen sind. Weiterhin sind alle Personen, die an Sitzungen und Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen verpflichtet eine medizinische Maske zu tragen. Das gilt mit der aktuellen Eindämmungsverordnung auch, wenn sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einem festen Sitzplatz befinden. Mit der Regelung reagiert die Stadtverwaltung auf aktuelle Empfehlungen des Landesinnenministeriums, sich für Sitzungen an der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung zu orientieren. Hintergrund ist, dass die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine definierten Infektionsschutzmaßnahmen für Sitzungen kommunaler Gremien vorsieht, nach denen sich Kommunen richten können.

Rechtliche Grundlage der neuen Regeln ist ein Eilentscheid, den Bürgermeister Dr. Oliver Hermann und Stadtverordnetenvorsitzender Karsten Korup am 19. Januar und nach vorhergehender Information der Stadtverordneten unterschrieben haben. Damit greift die Neuerung bereits in den kommenden Ausschusssitzungen und in der kommenden Stadtverordnetenversammlung.