Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten

Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Coronavirus: Das ist noch erlaubt – das ist leider verboten

In einer Pressemitteilung vom 5. April erläutert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg häufige Fragen zur Brandenburger Eindämmungsverordnung. Hier die komplette Pressemitteilung.

 

Grundsätzlich gilt jetzt:

  • Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kon-takte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten.
  • Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Zum Schutz vor dem Coronavirus sind direkte Kontakte zu anderen Menschen dringend zu vermeiden.
  • Besonders persönlichen Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz deutlich eingeschränkt sein.

 

Generell verboten sind in Brandenburg mindestens bis zum 19. April:

  • Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Davon ausgenommen:
  1. gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen
  2. der Aufenthalt am Arbeitsplatz und
  3. die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Besuche und Ausflüge:

Auch Menschen, die nicht in einem Haushalt zusammen-leben, können sich noch besuchen. Diese Ausnahme gilt für Besuche

  • von Lebenspartnern
  • älterer oder kranker Personen
  • zur Wahrnehmung des Sorgerechts
  • zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familien-kreis.

 

Aber auch hier gilt:

direkte soziale Kontakte sollen so gut es geht vermieden werden.

 

Auch zum Osterfest gilt:

  • Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken!
  • Das Ostereiersuchen im großen Freundes- und Bekanntenkreis muss in diesem Jahr leider ausfallen.
  • Ausflüge sollten vermieden werden. Sie sind unter Einhaltung der Vorgaben jedoch nicht untersagt.

 

Das Betreten öffentlicher Orte

dazu zählen insbesondere Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks – ist derzeit ebenfalls bis zum 19. April untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wege, für die ein triftiger Grund besteht. Zum Beispiel:

  • um zum Arbeitsplatz zu kommen
  • der Weg zum Supermarkt
  • notendige Arztbesuche oder eine Blutspende.

 

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft: Spazieren gehen, Jog-gen, Fahrrad fahren. Sport und Bewegung ist für die Gesundheit gut und wichtig – und sind deshalb auch in Corona-Zeiten auch an öffentlichen Orten erlaubt. Aber auch hier gilt das Gebot des Mindestabstands zu allen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben. Also vermeiden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit am besten beliebte Ausflugsziele und stark frequentierte Wege. Infektionsketten können kaum wirksam unterbrochen werden, wenn hunderte Menschen bei herrlichem Wetter zur gleichen Zeit an der Seepromenade spazieren gehen. Dann lieber abgelegene Wege nutzen oder im Wald laufen.

 

Sitzen auf der Parkbank:

Grundsätzlich dürfen Menschen in Brandenburg nicht auf einer Sitzgelegenheit im öffentlichen Raum Platz nehmen und dort verweilen. Ausnahme:

  • z.B. kurze Verschnaufpausen bei der sportlichern Betätigung oder aus Altersgründen (Aber nicht länger als 5 Minuten)

 

Öffentlich zugängliche Spielplätze:

Diese dürfen leider nicht besucht und genutzt werden. Trotzdem brauchen Kinder Bewegung an der frischen Luft. Eltern dürfen mit ihren Kindern

  • spazieren gehen,
  • Fußball oder Fange spielen.

 

Aber bitte: Dabei immer auf genügend Abstand zu anderen achten! Kinder, die nicht im gleichen Hausstand wohnen, dürfen im Augenblick leider nicht miteinander spielen.

 

Motorrad- und Fahrradfahren:

Beides ist weiterhin möglich. Jedoch nicht Aus-flüge in einer Gruppe, denn dabei sind die Regeln – spätestens bei einem Zwi-schenstopp oder einer Rast – nicht mehr einzuhalten.

 

Boot und Kanu:

Paddeln und Rudern sind als „Sport und Bewegung an der fri-schen Luft“ nicht untersagt – aber nicht in einer Gruppe. Grundsätzlich schließen die Einschränkungen beim Betreten öffentlicher Orte auch die Wasserstraßen und anderen Gewässer des Landes ein. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten sind.

Also:

Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes vermieden werden. Vermeiden sie beliebte Ausflugsorte. Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserflä-che warten müssen, ist das eine Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten ist.

 

Gassigehen und Stallbesuche:

Haus- und Nutztiere müssen natürlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie weiter versorgt, betreut und bei Bedarf bewegt wer-den. Dies ist ohne Gefährdung möglich, wenn Kontakte zwischen Mensch und Tier nicht mit zwischenmenschlichen Kontaktaufnahmen verbunden sind.

  • Das Ausführen von Hunden
  • das Bewegen von Pferden
  • das Versorgen von Tieren auf der Weide ebenso wie die
  • Betreuung von Taubenschlägen

 

sind notwendig und sollen weiterhin stattfinden. Dabei ist aber auf Hygiene, Reinigung, evtl. Desinfektion der Hände und Gegenstände zu achten. Auch Tierheime können weiterhin ehrenamtliche Helfer Hunde ausführen lassen, wenn dies nach exakten zeitlichen und per-sonellen Absprachen durch Einzelpersonen durchführbar ist und Kontakte der Helfer untereinander vermieden werden können. Die Betreiber von Pferdepensionen müssen entscheiden, ob weiterhin die Besitzer der Pferde in den Stall kommen dürfen oder aber andere Personen zur Sicherstellung der Versorgung und Bewe-gung ausreichend zur Verfügung stehen. Achtung: Personen, die ärztlich unter Quarantäne gestellt sind, dürfen unter keinen Umständen ihre Wohnung verlassen und müssen geeignete Personen mit der Versorgung ihrer Tiere beauftragen!

 

Angeln und Jagd:

Beides ist sowohl zur Berufsausübung als auch im privaten Bereich weiterhin grundsätzlich möglich. Die Jagd erfolgt aktuell unter anderem mit dem Ziel, zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest beizutragen, insbeson-dere in den grenznahen Kreisen zu Polen. Auch hier gilt: Kontakte zu höchstens einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes. Auch beim Jagen und Angeln gilt: Mindestens 1,5 Meter Abstand!


Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz dürfen strikt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Die touristische Nutzung von Ferienwohnungen und Campingplätzen ist untersagt. Eine Vermietung an Berufstätige, zum Beispiel an Handwerker, Monteure oder Pendler aus Polen, ist jedoch mög-lich. Aber auch dabei sind die Hygieneregeln unbedingt zu beachten.


Eigenes Ferienhaus, Ferienwohnung oder Datschen: Im eigenen Besitz befind-liche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen privat und ausschließlich zur Eigennutzung bewohnt werden. Auch dabei sind die bekannten Regeln strikt einzuhal-ten.

Wetter
 
 

 

 

 
 
Veranstaltungen
 
 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
Startseite     Login     Impressum     Datenschutz