Tempo 30 vor schutzbedürftigen Einrichtungen

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Mit der Umsetzung neuer Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Anordnen von Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen wurde am 22.12.2017 auch in Wittenberge begonnen.

 

Das betrifft Straßenbereiche im Gehrenweg und im Horning, wo lediglich eine Umbeschilderung erfolgte und in der Kyritzer Straße vor der dortigen KITA. Da die dazu erforderliche Beschilderung je Standort 8 Verkehrszeichen benötigt, erfolgte in der Sandfurttrift unter Einbeziehung der Krausestraße eine Tempo 30 Beschilderung mittels einer Erweiterung der Tempo 30-Zone im Wohnbereich Franzstraße. Damit werden die dortige KITA, das Gymnasium und das Pflegeheim in der Krausestraße erfasst, die ansonsten einzeln beschildert werden müssten. So gilt ab sofort für die gesamte Sandfurttrift, Krausestraße und Mozartstraße ebenfalls Tempo 30.

 

Damit verbunden ist eine weitere erforderliche Maßnahme. In Tempo 30- Zonen ist auf vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen zu verzichten. Nach der jetzigen Gewöhnungsphase an die Neubeschilderung, wird es am 10.01.2018 zur Entfernung aller vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen im genannten Wohnbereich kommen. Das betrifft die Einmündungen Sandfurttrift/Krausestraße, Sandfurttrift/Franzstraße und Krausestraße/Hildachstraße.

 

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen und besonders vorsichtig zu fahren. Mit Gefahrenschildern wird jeweils auf die Änderung der Vorfahrt in den genannten Bereichen hingewiesen.