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Bedarf für Sonntagsöffnungszeiten wird ermittelt

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Aus Anlass besonderer kultureller Ereignisse (wie z. B. Märkte, Feste, Ausstellungen) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens 5 Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13 – 18 Uhr im Jahr 2018 in der Stadt Wittenberge öffnen. Grundlage hierfür ist das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz.


Um den entsprechenden Bedarf für eine Jahresplanung 2018 zu ermitteln, werden Händler und Gewerbetreibende aufgefordert, entsprechende Anträge zu stellen. Diese können bis zum 13.11.2017 bei der Stadtverwaltung Wittenberge, Rechts- und Ordnungsamt, Sachbereich Gewerbe, Frau Hahn (Telefon 03877 951216/E-Mail Gewerbe@wittenberge.de), August-Bebel-Str. 10, 19322 Wittenberge schriftlich und formlos gestellt werden.


Es ist zu beachten, dass eine Öffnung nicht für den Karfreitag, den Oster- und Pfingstsonntag, den Volkstrauertag, den Totensonntag und den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag zugelassen wird. Auch dürfen nicht mehr als zwei Sonn- und Feiertage innerhalb von vier Wochen freigegeben werden.


Die entsprechenden verkaufsoffenen Sonntage werden per Rechtsverordnung von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wittenberge für das Jahr 2018 beschlossen und festgesetzt.

 

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Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

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