Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

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Beschwerden über Rauch- und Qualmbelästigungen durch das Verbrennen von wasserhaltigen Gartenabfällen nehmen zu. Deshalb verweist die Stadtverwaltung auf die gesetzliche Regelung. Danach ist das Verbrennen von Gartenabfällen in Kleingärten grundsätzlich verboten. Stark wasserhaltiges Grünmaterial wie Rasenschnitt und Laub sowie frisch geschnittener Baum- und Strauchschnitt sollten kompostiert werden.

 

Diese Materialien dürfen auch nicht Feuerschalen oder Tonnen verbrannt werden. Wer über keine Kompostiermöglichkeit verfügt, kann die Möglichkeit der Entsorgung auf der Deponie wahrnehmen.

 

Mitarbeiter des Ordnungsamtes führen entsprechende Kontrollen durch. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.