Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wohngeld Plus - höheres Wohngeld für mehr Berechtigte

Blick auf die Bahnstraße in Wittenberge I Foto: Torsten Kaiser (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Blick auf die Bahnstraße in Wittenberge I Foto: Torsten Kaiser

Die neue Regelung trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Wohngeld-Plus Gesetz bedeutet eine umfangreiche Reform des Wohngeld-Rechts ab Januar 2023. Durchschnittlich verdoppelt sich der Wohngeldbetrag und wird um rund 190 Euro pro Monat von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (vor der Reform) auf rund 370 Euro pro Monat erhöht.


Wer hat Anspruch auf das " Wohngeld Plus" ?
Anspruch haben alle Haushalte mit einem geringen oder knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegenden Einkommen - vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung für ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Es können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.


Die Wohngeldhöhe berechnet sich wie folgt:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder
  • Höhe der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie
  • Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder


Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Die genaue Wohngeldhöhe wird von der Wohngeldstelle des Landkreises Prignitz bzw. in Wittenberge für die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger berechnet. Wittenbergerinnen und Wittenberger erhalten die Antragsformulare und auch eine Beratung im Bürgerbüro im Rathaus.

 


Im Landkreis Prignitz beziehen rund 1627 Haushalte Wohngeld. Dazu kommen nun geschätzt etwa 3254 Haushalte, deren Einkommen über den Grenzen für einen Wohngeldanspruch lag. Diese können durch die Wohngeldreform im Jahr 2023 erstmals (oder wieder) mit Wohngeld entlastet werden. Die Bearbeitung wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben dem neuen Gesetz auch in eine neue Software einarbeiten müssen.

 

Wetter
 
 

 

 

 
 
Kontakt
 

Stadtverwaltung Wittenberge

August-Bebel-Straße 10

19322 Wittenberge

 

Tel.: (03877) 951 0

Fax: (03877) 951 123

E-Mail:

 
 
Öffnungszeiten Bürgerbüro
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Dienstag  8:30-12:00  und 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  8:30-12:00  und 13:00- 16:00 Uhr
Freitag  8:30-12:00 Uhr

 

 
 
Startseite     Login     Impressum     Datenschutz