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Energieeinsparverordnung: Keine nächtliche Beleuchtung von Gebäuden

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch

Ab dem 1. September gilt bundesweit die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine von zwei Verordnungen der Bundesregierung, die auf dem Energiesicherungsgesetz basieren und einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten sollen. Auf Grundlage der ab September gültigen Verordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, reagiert die Stadtverwaltung unter anderem im Bereich der Beleuchtung von Gebäuden im Stadtgebiet. Laut Verordnung ist die äußere Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern untersagt. Ausnahmen stellen Sicherheits- und Notbeleuchtungen, sowie die Beleuchtungen von Kulturveranstaltungen und Volksfesten dar. Die Stadtverwaltung reagiert in den kommenden Tagen mit der Abschaltung der Außenbeleuchtung verschiedener Gebäude und Denkmäler. Dazu gehören die Speicher im Stadthafen, das Goethedenkmal auf dem Goetheplatz, das Rathaus, die Stehle und die Litfaßsäule am Schulplatz, das Kultur- und Festspielhaus, das Steintor sowie die Friedrich-Ludwig-Jahn Grundschule. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gilt bis zum 28. Februar 2023.

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