Termine der Abschlagszahlungen für Grundbesitzabgaben
Die Stadt Wittenberge hat die Grundsteuer A und B sowie die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren zu Beginn dieses Jahres für alle Steuerpflichtigen festgesetzt.
Die Zahlungstermine sind hierfür der 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres. Die Bürger werden gebeten die Zahlungstermine zu beachten, um Mahngebühren, Säumniszuschläge bzw. Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Für Zahlungen ist das auf dem Bescheid angegebene Kassenzeichen zu verwenden. Sofern ein Lastschriftmandat noch nicht vorliegt, wird zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs um selbiges gebeten (www.wittenberge.de/dienstleistung/formulare).
Wer einen Antrag zur Zahlung als Jahresbetrag gestellt hat, zahlt die vorgenannten Grundbesitzabgaben immer jährlich am 01.07. Die Abgabepflicht besteht bis zum Erlass eines Änderungsbescheides.