Corona: Aktuelle Regeln in der Verwaltung

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch

Die aktuelle Eindämmungsverordnung betrifft auch das Rathaus und die weiteren Einrichtungen der Wittenberger Stadtverwaltung. Folgendes ist zu beachten:

 

 

 

Wichtig !!

Wer Einrichtungen besucht, für die die 2G-Regeln gelten muss sein digitales Covid-Zertifikat vorweisen. Entweder in elektronsicher Form per App auf dem Smartphone oder in gedruckter Form. Die Ausdrucke können in Apotheken erstellt werden. Der Impfpass ist laut aktueller Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg nicht ausreichend.

 

 

Rathaus:

 

Das Rathaus ist weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Es besteht jedoch weiterhin Maskenpflicht und das Gebot, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung bittet die Stadtverwaltung Wittenberge alle Besucher und Besucherinnen des Rathauses darum vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.

 

Stadtarchiv (im Rathaus):

 

Hier gilt die 2G-Regel.

 

Kultur- und Festspielhaus:

 

Hier gilt die 2G-Regel.

 

Touristinformation:

 

Hier gilt die 2G-Regel.

 

Stadtmuseum:

 

Hier gilt die 2G-Regel.

 

 

Stadtbibliothek:

 

Die öffentlichen Bibliotheken gehören nach der aktuellen Eindämmungsverordnung zu den geschützten Bereichen. Die Stadtbibliothek darf weiterhin unter Beachtung der AHA-Regel (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen) besucht werden.

 

Friedhofsverwaltung:

 

Die Friedhofsverwaltung ist weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Es besteht jedoch weiterhin Maskenpflicht und das Gebot, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung bittet die Stadtverwaltung Wittenberge alle Besucher und Besucherinnen  darum vorab telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren.