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Sprachstandsfeststellung für die Einschulung für das Schuljahr 2022/2023

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren sind sowie deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung in der Stadt Wittenberge und dazugehörigen Ortsteilen befindet und keine Kindertagesstätte besuchen, können am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung in der städtischen Kindertagesstätte „Märchenland“, Sandfurttrift 66, 19322 Wittenberge, teilnehmen. Dazu bitten wir Sie, Ihre Kinder bis zum 31.10.2021 bei der Kitaleiterin Frau Heike unter der Telefonnummer 03877 403575 anzumelden.

Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Schulanmeldung im Februar 2022 in der zuständigen Grundschule vorzulegen.

Ziel der Sprachstandsfeststellung ist es, dass Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig erkannt und gefördert werden, so dass die Schuleingangsbedingungen aller Kinder gut entwickelt sind und entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können.

Ausnahmen: Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme ebenfalls befreit.

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