Abbrennen von Osterfeuern

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Das Abbrennen von Osterfeuern (Traditionsfeuer) ist  in diesem Jahr aufgrund der bestehenden Corona-Lage und der nach wie vor hohen Inzidenzzahlen im Landkreis Prignitz nicht gestattet. Nach wie vor ist die Vermeidung aller nicht notwendigen Kontakte im öffentlichen und privaten Leben die wichtigste Maßgabe zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg vom 6. März 2021). Eine Rücknahme der eingereichten Anträge für Traditionsfeuer ist nicht erforderlich.