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Corona: Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin und der Länder

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Die am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen werden bis 20. Dezember verlängert. Darauf einigten sich am gestrigen Abend die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder. Ausnahmeregelungen gelten für die Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar.

 

 

Einige Punkte aus dem Beschluss.

 

  • Ab dem 23. Dezember sollen Treffen »im engsten Familien- oder Freundeskreis« möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Die Ausnahmeregelung soll bis zum 1. Januar gelten. Bis dahin sollen laut Beschluss private Zusammenkünfte auf maximal 5 Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden.
  • Privates Böllern wird zu Silvester nicht verboten, öffentlich veranstaltetes Feuerwerk und das Böllern auf belebten Straßen und Plätzen sollen hingegen verboten werden. Es wird empfohlen auf Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr zu verzichten.
  • Am Präsenzunterricht wird festgehalten. Ein Hybrid- oder Wechselunterricht soll in Hotspots ab dem neuen Grenzwert von 200 Infektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen ab der 8. Klasse möglich sein.
  • Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Staatliche Hilfen für betroffene Firmen, Einrichtungen und Menschen sollen im Dezember fortgeführt werden.
  • Für den Groß- und Einzelhandel soll ein abgestuftes Verfahren gelten: Bei mehr als 800 Quadratmeter Fläche darf künftig höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter anwesend sein. Bei kleineren Geschäften soll sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten dürfen.

 

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