Land informiert zu Lockerungen - neue Eindämmungsverordnung

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Die Vertreter der Landesregierung Brandenburg äußerten sich am 8. Mai zu geplanten Lockerungen. Am selben Tag ist auch eine neue Eindämmungsverordnung verabschiedet worden.

Wir haben nachfolgend einige Punkten der Erklärung von Ministerpräsident Dietmar Woidke und der Vertreter des Landeskabinetts zusammengefasst. Wir empfehlen zusätzlich die komplette Pressemitteilung  und auch die neue Eindämmungsverordnung zu beachten:

 

 

Allgemein:

 

  • Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen), insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen, künstlerische Darbietungen jeder Art und Versammlungen, bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes bis einschließlich 31. August 2020 verboten.

 

Ab 9. Mai

  •  Das Betreten öffentlicher Orte ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Das bedeutet: Man darf jetzt wieder öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks auch ohne „triftigen Grund" betreten. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert:
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, wenn die Abstands- und Hygieneregeln dabei eingehalten werden.
  • Öffentliche Spielplätze sind wieder geöffnet
  • Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet, wenn die Eltern oder eine andere volljährige Person dies beaufsichtigen. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird
  • Einzelhandel: Die Verkaufsbeschränkung von bis zu 800 Quadratmetern entfällt. Damit dürfen alle Geschäfte unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum wieder öffnen.
  • Unter genau definierten Bedingungen ist auch der Besuch von Angehörigen und Krankenhäusern und Pflegezentren wieder möglich. (Konkrete Infos in der verlinkten Pressemitteilung, sie oben)

 

Ab 15. Mai:

 

  • Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt wird.
  • Breiten- und Freizeitsport:
  • Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Auf Vereinsgeländen ist Individualsport im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Fitness, Radsport, Tennis oder Reitsport - unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln - wieder möglich.

 

Ab 25. Mai

 

  • Sämtliche touristischen Vermietungen sind wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. So können jetzt auch Hotels wieder Gäste beherbergen sowie Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen vermietet werden. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind erlaubt.