Einsicht in den Bebauungsplan Nr. 30 bis einschließlich 20. April möglich

Noch bis einschließlich 20. April 2020 kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 30 für die Entwicklung des Einzelhandelsstandortes auf dem Gelände der ehemaligen Fruchthalle in der Bahnstraße eingesehen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist das zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich (Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, Montag 8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr). Die öffentliche Einsichtnahme sowie Nachfragen und die Abgabe einer Stellungnahme können unter Berücksichtigung der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln aufgrund der Corona-Pandemie vorgenommen werden. Interessierte melden sich bitte am Eingang des Rathauses und werden von einem Mitarbeiter entsprechend eingewiesen. Alternativ können die Unterlagen auch im Internet unter https://www.wittenberge.de/seite/339173/Öffentlichkeitsbeteidigung.html eingesehen und eine Stellungnahme elektronisch oder telefonisch an das Bauamt übermittelt werden (bauamt@wittenberge.de oder 03877/951178).

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