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Ausweitung der Notbetreuung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat am 27. März eine Weisung veröffentlicht, die die Berufsgruppen, die eine Notbetreuung der Kinder in Anspruch nehmen können erweitert.

 

Dazu gehören:

 

  • Medien
  • Veterinärmedizin
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
  • Reinigungsfirmen die im Bereich dern kritischen Infrastruktur tätig sind.

 

Darüber hinaus ist es mit Wirkung vom 28. März bei den folgenden Bereichen ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben:

 

  • Im Gesundheitsbereich
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen
  • im medizinischen und pflegerischen Bereich
  • im Bereich  stationärer und teilstationärer Erziehungshilfen sowie in Internaten
  • im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung kritisch erkrankter sowie
  • in der Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

 

Die ausführliche Weisung zur Ausweitung der Notbetreuung

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