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Ordnungsamt spricht mit Einzelhändlern

Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Das Rathaus in Wittenberge I Foto: Martin Ferch

Die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg war heute Anlass erster Gespräche zwischen Mitarbeitern des Rechts- und Ordnungsamtes und Einzelhändlern in Wittenberge. Mit der Rechtsverordnung, die am 18. März in Kraft getreten ist, sind Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu schließen. Andere Dienstleister, Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe sind von dem Verbot nicht erfasst. Nicht betroffen sind zudem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und der Großhandel.

Ziel der Gespräche war es, die betroffenen Händler zu sensibilisieren und auf die Verordnung aufmerksam zu machen. Viele der vom Verbot betroffenen Geschäftsinhaber hatten am 18. März bereits geschlossen oder zeigten Verständnis für die Rechtsverordnung. Perspektivisch werden Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes zusammen mit der Polizei Kontrollgänge in Wittenberge durchführen. Hintergrund ist auch hier die Überprüfung der Einhaltung der Rechtsverordnung. Diese hat unter anderem auch Auswirkungen auf die Öffnungszeiten und den Betrieb gastronomischer Einrichtungen. Von Verboten betroffen sind zudem der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios und auch das Betreten von Spielplätzen. Die komplette Rechtsverordnung finden Interessierte hier.

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