Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft

Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) erteilt und ist kostenpflichtig.

Danach sind folgende Angaben zu Ihrer Person unbedingt erforderlich:

Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:

Werden Melderegisterauskünfte für gewerbliche Zwecke, Werbung oder Adresshandel gewünscht, sind keine Auskünfte zulässig.

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.

 

Nach Prüfung und Bearbeitung geht Ihnen das Ergebnis und die Rechnungslegung auf dem Postweg zu.

 

Die Angaben von Telefon oder E-Mail erfolgt freiwillig. Damit besteht für uns die Möglichkeit eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihnen abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schriftliche Rückfragen unsererseits aus Kostengründen nicht möglich sind.

 

Hinweis:

Folgende der folgenden möglichen Angaben sind für die Bearbeitung notwendig:
Name und Vorname oder
Firma oder
Name und Firma

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Telefon  
 
 
 
Bestätigung der nicht-gwerblichen Nutzung* 
 

Hinweis:

Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:
Name, Vorname, Straße, Hausnummer oder
Geburtsdatum, Vorname, Straße, Hausnummer

 

 
 
 
 
 
 
 
 

(Je mehr Angaben Sie zur gesuchten Person machen können, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Erteilung einer korrekten Auskunft.)

Einwilligung zur Datenverarbeitung* 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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