Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft
Dieses Online-Formular unterstützt Sie bei der Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Diese Auskunft wird gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) erteilt und ist kostenpflichtig.
Danach sind folgende Angaben zu Ihrer Person unbedingt erforderlich:
- Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort. Darüber hinaus sind Name und Vorname oder Firma oder Name und Firma erforderlich.
Folgende Angaben zu der Person, über die Sie eine Auskunft erhalten wollen, müssen mindestens erfolgen:
- Name, Vorname, Straße, Hausnummer oder Geburtsdatum, Vorname, Straße, Hausnummer
Werden Melderegisterauskünfte für gewerbliche Zwecke, Werbung oder Adresshandel gewünscht, sind keine Auskünfte zulässig.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.
Nach Prüfung und Bearbeitung geht Ihnen das Ergebnis und die Rechnungslegung auf dem Postweg zu.
Die Angaben von Telefon oder E-Mail erfolgt freiwillig. Damit besteht für uns die Möglichkeit eventuelle Unstimmigkeiten mit Ihnen abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schriftliche Rückfragen unsererseits aus Kostengründen nicht möglich sind.
Hinweis:
Folgende der folgenden möglichen Angaben sind für die Bearbeitung notwendig:
Name und Vorname oder
Firma oder
Name und Firma