Förderung gemeinnütziger Vereine der Wohlfahrtspflege, Kultur und Jugendhilfe


Kurzinformationen

Die Stadt Wittenberge gewährt entsprechend ihren Möglichkeiten finanzielle Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege im eigenen Wirkungskreis.

Förderberechtigt sind gemeinnützige soziale Vereine und Verbände sowie anerkannte Selbsthilfegruppen, die ihre Aktivitäten in der Stadt Wittenberge ausüben oder deren Aktivitäten von den Einwohnern der Stadt Wittenberge in Anspruch genommen werden.

Alle weiteren Informationen sind der unten genannten Richtlinie zu entnehmen.


Rechtsgrundlagen


Formulare

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